Angst vor Forderungen der Fahrenden

 

Weitab der breiten Öffentlichkeit hat der Ständerat einen für die Schweizer Fahrenden existenziellen Entscheid gefällt – zu ihren Ungunsten.

Von Corinne Buchser, Jounalistin und Aktivmitglied Verein "Schinagel - Schweiz"

 

 

 

„Wie gross muss die Wunde noch werden?“, fragt Ernst Spichiger, Opfer der Aktion „Kinder der Landstrasse“. Für die Schweizer Fahrenden war der Entscheid des Ständerates vom 5. Dezember 2001 äusserst schmerzhaft: Mit 28 zu 5 Stimmen sprach sich die zweite Kammer überaus deutlich gegen die Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aus, welche die Gleichberechtigung indigener Völker verankert und Grundrechte wie das Recht auf ein eigenes Territorium, auf eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache festlegt. Weltweit werden im Namen von Fortschritt und Entwicklung die Lebensräume der eingeborenen und in Stämmen lebenden Völker zerstört und ihre grundlegenden Menschenrechte verletzt. Die IAO-Konvention zum Schutz indigener Völker verpflichtet deshalb die Regierungen zusammen mit den betreffenden Urvölkern koordinierte und systematische Massnahmen auszuarbeiten, um deren Integrität zu garantieren.  

„Eine Annahme hätte ein politisch massives, handfestes Zeichen seitens der Sesshaften bedeutet, dass wirklich der Wille besteht, aktiv Grundlagen für die Kultur der Fahrenden zu schaffen“, sagt Urs Glaus, Geschäftsleiter der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“. Doch auch rund 30 Jahre nach der Aktion „Kinder der Landstrasse“ ist die Schweiz nicht bereit, den Fahrenden das Fundament zurückzugeben, dass ihnen in der Vergangenheit entzogen wurde. Kommissionssprecher Bruno Frick (CVP, SZ) erinnert indes daran, „dass die Schweiz in den letzten Jahren unabhängig von dieser Konvention einiges Gutes für die Fahrenden und ihre Kultur getan hat“. Tatsache ist: Die rund 2500 Fahrenden, die von den insgesamt 35'000 Jenischen in der Schweiz heute noch auf Achse sind, kämpfen ums Überleben. Die Vorurteile der Sesshaften und die Verweigerung von Lebensraum machen ihnen zu schaffen.  

Mit der IAO-Konvention stand erstmals die Anerkennung der Fahrenden, die in der Bundesverfassung weder in einem Minderheiten- noch einem Kulturartikel erwähnt werden, als ethnische Minderheit in Aussicht. Doch während anfangs sowohl der Bundesrat als auch zahlreiche Parlamentarier das humane Engagement der Konvention für Indianer begrüssten, machte sich schon bald ein politischer Meinungsumschwung deutlich. Der Grund: Gemäss der IAO-Konvention bestimmen die Betreffenden selbst, wer unter den Schutz dieser Übereinkunft fallen soll. Die Selbstdefinition als indigenes Volk oder Stamm ist ein „grundlegendes Kriterium“ dieser Konvention. Und dieses Kriterium wird nicht nur von den Bewohnern in weit entfernten Regenwäldern, sondern auch von den Fahrenden in der Schweiz erfüllt: Sie bezeichnen sich ganz klar als Volk, als Volk ohne Land.

 Sowohl im Nationalrat, der im Juni 2001 der Motion zur Ratifizierung der Konvention knapp zugestimmt hatte, als auch im Ständerat drehten sich die politischen Debatten denn auch fast ausschliesslich um mögliche Ansprüche der Fahrenden. Die Angst vor Forderungen der Fahrenden wurde durch einen Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) noch verstärkt, in dem vor hohen Kosten und einer Flut von Gesetzesänderungen gewarnt wird. Ob all dem wurde jedoch vergessen, dass es sich bei den Forderungen der Fahrenden wie die Schaffung von Lebensraum oder die Verbesserung des Schulwesens um wichtige Anliegen handelt. Um lebenswichtige sogar, denn nur so kann die fahrende Lebensweise gesichert werden. Trotzdem erklärt Bruno Frick: „Unser Nein ist keine Stimme gegen die Fahrenden“, und fügt an: „Wir haben überhaupt keine Probleme mit Fahrenden. Sie sind ein Teil unserer schweizerischen Kultur, eine Bereicherung, die wir auch schätzen.“

 Trotz aller Sympathie für die Fahrenden zog es der Ständerat jedoch zurzeit vor, die strittige Motion zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat zu schicken und einen Bericht des Bundesrates mit weiteren Abklärungen über die Auswirkungen eines Beitritts zur Konvention abzuwarten. Die Bedenkzeit der Schweiz ist lang: Der Bundesrat hatte nämlich bereits vor zehn Jahren Gelegenheit, dieses Instrument zu prüfen. Er setzte aber damals mit der Ratifizierung der Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, die weniger präzise und zwingende Vorschriften für die Mitgliedstaaten enthalten, andere Prioritäten. Die Fahrenden können jedoch nicht mehr länger warten. Denn: Damit die Fahrenden überleben können, müssen ihnen die Sesshaften so schnell wie möglich einen Platz in der Gesellschaft einräumen.

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