|
Angst vor Forderungen der Fahrenden |
||
|
Weitab
der breiten Öffentlichkeit hat der Ständerat einen für die Schweizer
Fahrenden existenziellen Entscheid gefällt – zu ihren Ungunsten. Von Corinne Buchser, Jounalistin und Aktivmitglied Verein "Schinagel - Schweiz" |
|
|
|
„Wie
gross muss die Wunde noch werden?“, fragt Ernst Spichiger, Opfer der
Aktion „Kinder der Landstrasse“. Für die Schweizer Fahrenden war der
Entscheid des Ständerates vom 5. Dezember 2001 äusserst schmerzhaft: Mit
28 zu 5 Stimmen sprach sich die zweite Kammer überaus deutlich gegen die
Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) aus, welche die Gleichberechtigung indigener Völker
verankert und Grundrechte wie das Recht auf ein eigenes Territorium, auf
eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache festlegt. Weltweit werden im
Namen von Fortschritt und Entwicklung die Lebensräume der eingeborenen
und in Stämmen lebenden Völker zerstört und ihre grundlegenden
Menschenrechte verletzt. Die IAO-Konvention zum Schutz indigener Völker
verpflichtet deshalb die Regierungen zusammen mit den betreffenden Urvölkern
koordinierte und systematische Massnahmen auszuarbeiten, um deren Integrität
zu garantieren. „Eine
Annahme hätte ein politisch massives, handfestes Zeichen seitens der
Sesshaften bedeutet, dass wirklich der Wille besteht, aktiv Grundlagen für
die Kultur der Fahrenden zu schaffen“, sagt Urs Glaus, Geschäftsleiter
der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“. Doch auch rund 30
Jahre nach der Aktion „Kinder der Landstrasse“ ist die Schweiz nicht
bereit, den Fahrenden das Fundament zurückzugeben, dass ihnen in der
Vergangenheit entzogen wurde. Kommissionssprecher Bruno Frick (CVP, SZ)
erinnert indes daran, „dass die Schweiz in den letzten Jahren unabhängig
von dieser Konvention einiges Gutes für die Fahrenden und ihre Kultur
getan hat“. Tatsache ist: Die rund 2500 Fahrenden, die von den insgesamt
35'000 Jenischen in der Schweiz heute noch auf Achse sind, kämpfen ums Überleben.
Die Vorurteile der Sesshaften und die Verweigerung von Lebensraum machen
ihnen zu schaffen. Mit
der IAO-Konvention stand erstmals die Anerkennung der Fahrenden, die in
der Bundesverfassung weder in einem Minderheiten- noch einem Kulturartikel
erwähnt werden, als ethnische Minderheit in Aussicht. Doch während
anfangs sowohl der Bundesrat als auch zahlreiche Parlamentarier das humane
Engagement der Konvention für Indianer begrüssten, machte sich schon
bald ein politischer Meinungsumschwung deutlich. Der Grund: Gemäss der
IAO-Konvention bestimmen die Betreffenden selbst, wer unter den Schutz
dieser Übereinkunft fallen soll. Die Selbstdefinition als indigenes Volk
oder Stamm ist ein „grundlegendes Kriterium“ dieser Konvention. Und
dieses Kriterium wird nicht nur von den Bewohnern in weit entfernten
Regenwäldern, sondern auch von den Fahrenden in der Schweiz erfüllt: Sie
bezeichnen sich ganz klar als Volk, als Volk ohne Land. Sowohl
im Nationalrat, der im Juni 2001 der Motion zur Ratifizierung der
Konvention knapp zugestimmt hatte, als auch im Ständerat drehten sich die
politischen Debatten denn auch fast ausschliesslich um mögliche Ansprüche
der Fahrenden. Die Angst vor Forderungen der Fahrenden wurde durch einen
Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) noch verstärkt, in
dem vor hohen Kosten und einer Flut von Gesetzesänderungen gewarnt wird.
Ob all dem wurde jedoch vergessen, dass es sich bei den Forderungen der
Fahrenden wie die Schaffung von Lebensraum oder die Verbesserung des
Schulwesens um wichtige Anliegen handelt. Um lebenswichtige sogar, denn
nur so kann die fahrende Lebensweise gesichert werden. Trotzdem erklärt
Bruno Frick: „Unser Nein ist keine Stimme gegen die Fahrenden“, und fügt
an: „Wir haben überhaupt keine Probleme mit Fahrenden. Sie sind ein
Teil unserer schweizerischen Kultur, eine Bereicherung, die wir auch schätzen.“
Trotz
aller Sympathie für die Fahrenden zog es der Ständerat jedoch zurzeit
vor, die strittige Motion zur Differenzbereinigung zurück in den
Nationalrat zu schicken und einen Bericht des Bundesrates mit weiteren
Abklärungen über die Auswirkungen eines Beitritts zur Konvention
abzuwarten. Die Bedenkzeit der Schweiz ist lang: Der Bundesrat hatte nämlich
bereits vor zehn Jahren Gelegenheit, dieses Instrument zu prüfen. Er
setzte aber damals mit der Ratifizierung der Rahmenübereinkommen des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, die weniger präzise und
zwingende Vorschriften für die Mitgliedstaaten enthalten, andere Prioritäten.
Die Fahrenden können jedoch nicht mehr länger warten. Denn: Damit die
Fahrenden überleben können, müssen ihnen die Sesshaften so schnell wie
möglich einen Platz in der Gesellschaft einräumen.
|